Sehr geehrte Familie …,
die Infektionszahlen werden größer und die neuen Regeln von der Bundesregierung sind strenger.
Das bedeutet für uns, dass wir die Unterstützung für Ihr Kind verändern müssen.
Wir müssen versuchen, das Infektionsrisiko klein zu halten. Damit sind Ihr Kind und auch Sie bestmöglich geschützt. Das sind große Herausforderungen für uns.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können im Moment nicht alle arbeiten.
Das hat besondere Gründe:
Für die Schule kann das heißen:
Für die nachschulische Betreuung kann das heißen:
In der Einzelunterstützung ist eine Vertretung nicht möglich. Wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin ausfällt, dann wird die Betreuung abgesagt.
Wir wissen, dass die Regeln mehr Herausforderungen für Sie bedeuten.
Diese Regelungen sollen helfen, Ihre Kinder zu schützen und wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Vorerst gelten diese Regeln bis Ende 2020.
Heike Rittiger Marc Müller
Leitung FuD Stellvertretende Leitung FuD
Der Familienunterstützende Dienst begleitet schwerpunktmäßig Kinder und Jugendliche. Die Beratung und Unterstützung richtet sich an Menschen mit einer geistigen, körperlichen, seelischen, psychischen und/oder mehrfachen Beeinträchtigung sowie an deren Familien und Angehörige und an Menschen ohne Beeinträchtigung.
Die Klienten werden individuell und umfassend in ihrer Entwicklung gefördert, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können, eine angemessene Schulbildung zu erhalten und am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Dabei werden die Eltern und Angehörigen in allen Fragen einer ganzheitlichen Erziehung beraten und unterstützt.
Die alltagsorientierten Hilfen verfolgen das Ziel, die auftretenden Belastungen der Familien aufzufangen und/oder zu mildern und bedarfsgerechte Angebote im Sozialraum der Klienten zu entwickeln. Ziel ist, dass in den Angeboten im Sinne der Inklusion, Menschen mit und ohne Beeinträchtigung gemeinsam voneinander lernen und voneinander profitieren können.
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Die verschiedenen Möglichkeiten der Kostenbeantragung werden in einem Erstgespräch geklärt. Mögliche Kostenträger sind die Pflegekassen, Sozialämter, Jugendämter und der Landeswohlfahrtsverband. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin.
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